Dienstleistung

Bodenrichtwert - Einsicht nehmen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Gesamtheit von Grundstücken, die in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst sind.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

In die Bodenrichtwertkarte kann Einsicht genommen werden. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls telefonisch an.

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Erforderliche Unterlagen

Bei bebauten Grundstücken benötigen wir Straße und Hausnummer oder Flurstücksnummer, bei unbebauten Grundstücken die Flurstücksnummer.

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Kosten/Leistung

Die Einsicht ist kostenfrei.
Schriftliche Auskünfte per E-Mail oder Post sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren sind der Gebührensatzung für die Leistungen des Gutachterausschusses zu entnehmen.

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Rechtsgrundlage

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB) - Bodenrichtwerte

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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