Dienstleistung
Grundstückswertermittlung beantragen
Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks
Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken werden auf schriftlichen Antrag durch den Gutachterausschuss erstellt. Informieren Sie sich bitte im Voraus telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über die Modalitäten. Hier erhalten Sie ebenfalls das Antragsformular.
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:
- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Das Gutachten wird mittels Formular schriftlich beantragt. Nach Eingang des Antragsformulars wird ein Ortstermin vereinbart. Das Gutachten wird erstellt und der Verkehrswert in der Sitzung des Gutachterausschusses beschlossen. Gutachten werden schriftlich erstattet.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die darin aufgeführten Unterlagen sind in Kopie beizufügen. Weitere erforderliche Unterlagen werden ggf. nachträglich angefordert.
Mit dem Antragsformular erhalten Sie einen Auszug aus der Gebührensatzung.
§ 193 Baugesetzbuch (BauGB) - Aufgaben des Gutachterausschusses