Dienstleistung

Gewerbe anmelden

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

Keine Gewerbe sind:

  • die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen,
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
  • die wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Anzeigepflichtig sind

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
^
Mitarbeiter
^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen

Sie möchten

  • gewerblich tätig werden oder
  • eine gewerbliche Zweigniederlassung oder eine gewerbliche Zweigstelle betreiben.

^
Verfahrensablauf
Ihr Gewerbe müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Wenn Sie die Anmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie sie unterschreiben. Verwenden Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA1)". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.

Melden Sie Ihre Gewerbe nicht selbst an, sondern erfolgt dies durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht unter Vorlage eines Ausweisdokuments der Person, die die Vollmacht ausgestellt hat.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
^
Erforderliche Unterlagen
  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

^
Frist/Dauer

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden. Verspäten Sie sich oder unterbleibt die Gewerbeanmeldung insgesamt, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

^
Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 23,50 Euro
^
Sonstiges

Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei überwachungsbedürftigen Gewerben.

^
Rechtsgrundlage
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben