Dienstleistung
Grundbuch - 1_Einsicht nehmen
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
- wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist,
- ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben (z.B. Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
- ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt. Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Grundbuch – Antrag auf Einsicht (Online-Antrag)
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Grundbuch – Antrag auf Einsicht und/oder Ausdruck (PDF)
Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen und / oder einen Ausdruck beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse an den Informationen besteht. Im Zweifel müssen Sie dies nachweisen.
Einsicht nehmen und / oder einen Ausdruck beantragen dürfen insbesondere:
Hinweis: Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.
Einsicht nehmen und / oder einen Ausdruck beantragen dürfen insbesondere:
- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Damit muss der Eigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.
Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dies ist möglich beim Grundbuchamt in Böblingen oder der Grundbucheinsichtstelle bei der Stadt Calw.
Dies ist möglich beim Grundbuchamt in Böblingen oder der Grundbucheinsichtstelle bei der Stadt Calw.
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin)
- Einsicht: 0 Euro
- Ausdruck, unbeglaubigt: 10 Euro
- Ausdruck, beglaubigt: 20 Euro
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) - Grundbucheinsichtsstelle
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.