Stadtnachricht
Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen
Seit dem 10. März 2022 gibt es eine neue Änderung bezüglich der Corona Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Sie müssen lediglich Ihren positiven Testnachweis (PCR- oder Schnelltestnachweis von einer offiziellen Teststelle) nach Quarantäneende bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Das Gleiche gilt für den Genesenen-Status. Die Genesenen Bescheinigung (QR-Code) erhalten Sie von der Apotheke. Hierfür müssen Sie das positive PCR-Testergebnis nach Quarantäneende direkt bei der Apotheke vorzeigen, dann erhalten Sie dort den QR-Code.
Die Quarantänedauer beträgt weiterhin 10 Tage.
Der Quarantänezeitraum beginnt am Tag nach Durchführung des PCR oder Schelltestes einer offiziellen Teststelle und beträgt 10 Tage. Es besteht die Möglichkeit, sich ab dem 7. Tag mit einem offiziellen Schnelltest frei zu testen. Schüler haben die Möglichkeit, sich bereits ab dem 5. Tag frei zu testen. Der Nachweis über den negativen Schnelltest muss der E-Mail beigefügt werden. Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, die nicht vollständig immunisiert sind, gilt derselbe Quarantänezeitraum.
Eine Übersicht der Quarantäneregelungen finden Sie auf unserer Homepage www.rathaus.calw.de sowie auf der Homepage vom Land Baden-Württemberg.