Stadtnachricht

Stadtverwaltung ist zu den Sprechzeiten geöffnet
Weiterhin nur mit Termin: Einwohnermeldewesen, Ausländerbehörde, Standesamt und Rentenstelle.


Öffnungszeiten - Hinweise

  • Das Rathaus ist während den üblichen Sprechzeiten (Montag – Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr) geöffnet.
  • Wir bitten nach wie vor von einer persönlichen Vorsprache abzusehen, wenn diese nicht zwingend erforderlich ist. Vorrang hat die Erledigung per Telefon oder E-Mail. Erkundigen Sie sich gerne auf unserer Homepage (www.rathaus.calw.de) nach Ansprechpartnern und Kontaktdaten oder rufen Sie an unter 07051 167-0). Welche Anliegen wo erledigt werden können erfahren Sie unter https://rathaus.calw.de/Was-erledige-ich-wo
  • Ausnahmen: Ausländerbehörde (Tel.: 07051 167-281, E-Mail: auslaenderwesen(at)calw.de) und Standesamt (Tel.: 07051 167-224, E-Mail: standesamt(at)calw.de) – hier ist eine persönliche Vorsprache weiterhin erst nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Die Ortsverwaltungen Altburg, Hirsau, Holzbronn, Stammheim sind ebenfalls während den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. In den Verwaltungsstellen Heumaden und Wimberg ist bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache möglich.
  • In den Gebäuden gilt weiterhin die Maskenempfehlung.

Hinweise Einwohnermeldewesen

  • Dienstleistungen, für die eine Anwesenheit im EMA notwendig ist:
  • Beantragung von:
    • Reisepässe
    • Kinderreisepässe
    • Vorläufige Personalausweise
    • Abgabe von Fundsachen
    • Beglaubigungen
    • Lebensbescheinigungen
    • Landesfamilienpass
    • Alles rund um die Online-Ausweis-Funktion
  • Für An- und Ummeldungen von Familien bzw. gemeinsamen Haushalten, genügt die Vorsprache von einer volljährigen Person des Haushalts. Hierzu bitte alle Ausweise und von den volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht mitbringen.
  • Natürlich können Personen sich bei An- und Ummeldung von anderen Personen vertreten lassen, bitte auch hier Ausweis der meldepflichtigen Person, der bevollmächtigten Person und Vollmacht mitbringen.
  • Abmeldungen (z.B. bei Wegzug ins Ausland) können schriftlich erfolgen.
  • Bitte erkundigen Sie sich zunächst, ob Ihr Anliegen nicht per Mail oder telefonisch erledigt werden kann (einwohnermeldewesen(at)calw.de, 07051 167-270)

Hinweise Standesamt

  • In den allermeisten Fällen ist persönliches Erscheinen beim Standesamt nicht erforderlich. Viele Anfragen oder Dienstleistungen können telefonisch oder per E-Mail erledigt werden.
  • Sie benötigen eine Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde)? Bitte eine E-Mail mit den erforderlichen Daten und Ihrer Adresse an standesamt-urkunden(at)calw.de. Sie erhalten dann per Mail eine Gebührenrechnung und wir schicken die gewünschte Urkunde mit der Post.
  • Sie möchten heiraten? Erstkontakt per E-Mail an standesamt(at)calw.de. Wir informieren Sie über die erforderlichen Dokumente und vereinbaren nach Prüfung Ihrer Unterlagen einen Termin zur „Anmeldung Eheschließung“.
  • Sie möchten ein Neugeborenes anmelden? Auch in diesem Fall bitten wir im ersten Schritt um Kontaktaufnahme über standesamt(at)calw.de. Wir erklären Ihnen das weitere Vorgehen.
  • Sie möchten eine Vaterschaft anerkennen oder eine Namenserklärung abgeben oder aus der Kirche austreten? Hierfür ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!
  • Sie möchten sich beraten lassen zu Namensänderung, Namensführung, zur Berichtigung eines Eintrags oder möchten allgemeine Informationen? Auch in diesen Fällen kann vieles per E-Mail abgeklärt werden. Wir stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!
Direkt nach oben