Stadtnachricht

Neue Corona-Verordnung ab 1. Juli


Ab Mittwoch, den 1. Juli 2020, gilt eine komplette Neufassung der Corona-Verordnung, die übersichtlicher und leichter verständlich sein soll. Dafür wurde die Verordnung neu gegliedert und einige Einzelverordnungen wurden durch die neue Verordnung ersetzt.

Wichtigste Änderungen bzw. Regeln in der neuen Verordnung

  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen.

Sie finden die aktuelle Corona-Verordnung und alle weiteren Verordnungen sowie ausführliche Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen dazu hier.
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