Stadtnachricht

Erneute Änderungen der Corona-Verordnungen


Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum weiterhin, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem bleibt die Maskenpflicht, insbesondere im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn und Bussteigen sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren bestehen. Sie finden die Corona-Verordnung und weitere Informationen hier.

Bereits seit dem 9. Juni sind private Feiern in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten mit maximal 99 Teilnehmenden möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen diese stattfinden können.

Bei privaten Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums (in häuslichen Räumen) dürfen sich bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind. Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen.

Weitere Informationen zu diesen Regelungen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Alle derzeit geltenden Verordnungen finden Sie hier.
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