Stadtnachricht
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen
Nicht private Veranstaltungen, also öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen jeglicher Art (beispielsweise Konzerte, Lesungen etc.) sowie Veranstaltungen von Vereinen und Parteien sind seit 1. Juni 2020, mit max. 99 Teilnehmern unter Auflagen wieder erlaubt. Die wesentlichen Regelungen finden sich in der Corona-Verordnung Veranstaltungen. Insbesondere gilt das Abstandsgebot von 1,5 m zu anderen Personen und Sitzplätze müssen fest zugewiesen werden. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept vorlegen.
Ab 9. Juni sollen zudem private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen in häuslichen Räumen mit maximal 20 Personen wieder stattfinden dürfen, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es keine Begrenzungen. Aber: Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen.
Für private Feiern in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten soll ab 9. Juni gelten, dass dabei die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten beachtet werden müssen und bis zu 99 Personen teilnehmen dürfen.
Die entsprechenden Verordnungen und weitere Informationen finden Sie hier.