Stadtnachricht

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen


Am 26. Mai 2020 hat die Landesregierung weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus beschlossen bzw. angekündigt.

Weiterhin gilt insbesondere:
  • Abstandsgebot von 1,5 m zu anderen Personen
  • Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet
  • Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen sowie in Flughafengebäuden und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren

Lockerungen der Maßnahmen ab 27.05.:
  • Im privaten Raum dürfen bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.

Lockerungen der Maßnahmen ab 02.06.:
  • Kneipen und Bars dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen
  • Sport- und Trainingsangebote in geschlossenen Räumen sind unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt (Fitnessstudios, Tanzschulen etc.)

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sollen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden wieder stattfinden können (etwa Konzerte, Theater etc.). Hierzu soll zeitnah eine gesonderte Verordnung erlassen werden.

Die aktuelle Corona-Verordnung und die wesentlichen (geplanten) Lockerungen finden Sie auch hier.
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