Stadtnachricht

Neue Corona-Verordnung des Landes vom 16. Mai


Baden-Württemberg geht weitere vorsichtige Schritte der Lockerung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. 

Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Seit Montag, den 18. Mai 2020, dürfen Speisewirtschaften wieder unter Auflagen öffnen. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Kneipen, Bars, Clubs etc. müssen noch geschlossen bleiben. Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks. Campingplätze dürfen wieder öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen ist möglich. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Es gibt zudem Lockerungen beim Besuch in Heimen und Krankenhäusern.

Ab dem 29. Mai ist die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie von Freizeitparks unter Auflagen vorgesehen. Ab dem 2. Juni können wieder alle Sportanlagen und -stätten, insbesondere Fitnessstudios und Tanzschulen unter Auflagen öffnen. Das gilt auch für Bäder, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen.

Weitere Infos und die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter www.calw.de/corona.

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