Stadtnachricht

Ausweitung der Notbetreuung in KiTas und Schulen


Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg ausgeweitet.

So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Aus Gründen des lnfektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen, die die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz bestätigt sowie versichern, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Weiterhin gilt, dass keine Krankheitssymptome bei Eltern und Kindern vorliegen dürfen und kein Auslandsaufenthalt in den letzten 14 Tagen erfolgt sein darf.

Die Antragsformulare und die Vorlagen für die Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie hier. Bei der Beantragung der Betreuung in den Schulen, ist der Antrag und die Arbeitgeberbescheinigung direkt an die Schule zu richten.

Achten Sie bitte auf das vollständige Ausfüllen und Absenden der Unterlagen!
Die Antragsformulare und die Vorlagen für die Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie hier.
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