Stadtnachricht
Regelungen für Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen
Aufgrund der Neufassung der Verordnung des Kultusministeriums vom 02.04.2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Kirchen und weiteren religiösen Veranstaltungen und Zusammenkünften gelten für Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen der Großen Kreisstadt Calw ab sofort folgende Vorschriften:
Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt.
Als Ausnahme von der genannten Untersagung im Hinblick auf Bestattungen mit und ohne Beteiligung von Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften sind zulässig:
1. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen sowie mit weiteren teilnehmenden Personen die
a) In gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder
ODER
b) In häuslicher Gemeinschaft miteinander leben
sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.
2. Der oder die Geistliche bzw. Trauerredner oder Trauerrednerin ist auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen.
3. Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen.
4. Die Trauergemeinde ist unabhängig davon aufgerufen, den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m von Person zu Person einzuhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen zulässig.
5. Für eine spätere Nachvollziehbarkeit ist ggf. eine Liste der Teilnehmenden zu führen.
6. Die Nutzung der Aussegnungshalle zur Abhaltung der Trauerfeier ist nicht gestattet.
7. Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Besichtigung des Verstorbenen mit maximal 2 Personen gleichzeitig zugelassen.
Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung dieser Regelungen und den Anweisungen der Bestatter und des städtischen Friedhofsamtes Folge zu leisten.
Rückfragen können an die Friedhofsverwaltung der Stadt Calw unter Telefonnummer 07051 167- 473 gerichtet werden.
Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.