Stadtnachricht

Niederlassungsverbot für Gruppen - Restaurants und Gaststätten werden geschlossen


Die baden-württembergische Landesregierung hat am 20.03.2020 verschärfte Maßnahmen angekündigt, die einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken sollen.

Ab Samstag, den 21.03.2020, gilt:
  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben.  Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  • Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios sind zu schließen.
  • Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind zu schließen; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen.

Verstöße gegen das Niederlassungsverbot können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Die Landespolizei ist angewiesen, bereits am Wochenende scharf zu kontrollieren.

Oberbürgermeister Kling hält die weitere Verschärfung der Maßnahmen für absolut notwendig: "Wir müssen weiterhin alles dafür tun, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Und dies vor allem zum Schutz derer, die den Risikogruppen angehören." Oberbürgermeister Kling appelliert deshalb an die Calwer, sich an die Vorgaben zu halten, zuhause zu bleiben und dazu beizutragen, diese Situation gemeinsam zu bewältigen.
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