Stadtnachricht
Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen und des Betriebs zahlreicher Einrichtungen
Oberbürgermeister Kling ruft zur Ruhe und Solidarität auf
Oberbürgermeister Kling betont, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Calw dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit Ältere und Vorerkrankte zu schützen sowie das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Oberbürgermeister Kling bittet die Calwer Bürgerinnen und Bürger, sich auf die Situation bestmöglich einzustellen und den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden zu folgen. „Jetzt ist Besonnenheit, Solidarität und auch eine gewisse Portion Gelassenheit gefragt“, so Florian Kling. Unnötige „Hamsterkäufe“ beispielsweise sollten unterbleiben. Oberbürgermeister Kling ist der festen Überzeugung, "dass wir gemeinsam diese außerordentliche Herausforderung meistern werden und unsere Gemeinschaft gestärkt daraus hervorgehen wird."
Die derzeitigen Maßnahmen der Stadt Calw:
Allgemeinverfügung der Stadt Calw vom 16.03.2020
Die Stadtverwaltung Calw hat am Montag, den 16.03.2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb folgender Einrichtungen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf verbietet:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Freilichttheater
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Volkshochschule und Jugendhäuser
- Sport- und Turnhallen, Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen
- Kinos und Bibliotheken
- Schwimm- und Hallenbäder, Saunen
- Vergnügungsstätten
- Versammlungsstätten und Bars
Verboten werden zudem Gastronomiebetriebe aller Art. Ausgenommen hiervon sind Speiselokale, sowie Betriebe in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Diese müssen die Auflagen der Allgemeinverfügung beachten.
Die Durchführung aller Veranstaltungen und Versammlungen wird bis auf Weiteres untersagt. Dies bezieht sich auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Ausnahmen von den Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind nur mit Genehmigung der Stadt Calw erlaubt. Schriftliche Anfragen sind unter Vorlage einer Risikobewertung mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an: verwaltungsstab(at)calw.de zu richten. Die Allgemeinverfügung ist unter www.calw.de/corona online zu finden.
Kinderbetreuungseinrichtungen im Notbetrieb
Alle Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Calw sind ab Dienstag, den 17.03.2020 bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Informationen zum Notbetrieb für Kinder von Eltern aus kritischer Infrastruktur können unter www.calw.de/corona eingesehen werden. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Diese Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, keine Krankheitssymptome bei Eltern und Kindern vorliegen, insbesondere weder Eltern noch Kinder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind und kein Aufenthalt der Kinder und Eltern in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen erfolgt ist.
Stadtverwaltung für Publikumsverkehr geschlossen
Ab Dienstag, den 17.03.2020, sind das Rathaus, die Ortsverwaltungen und alle weiteren Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung Calw für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Musikschule Calw, die Stadtbibliothek und das Hermann-Hesse-Museum sind ebenfalls geschlossen. Die Stadtverwaltung ist aber weiterhin telefonisch und per E-Mail zu den üblichen Zeiten erreichbar. In dringenden Fällen können persönliche Termine direkt mit den Sachbearbeitern vereinbart werden.
Hilfe für Personen in Not
Personen, die sich in Calw in Quarantäne befinden, sollen sich bitte bei der Stadtverwaltung unter der E-Mail-Adresse verwaltungsstab(at)calw.de oder unter 07051 167 0 melden. Personen, die aufgrund von Quarantäne ihre Versorgung ohne fremde Hilfe nicht sicherstellen können, melden sich bitte ebenfalls unter den genannten Kontaktdaten.
Vorgehen beim Verdachtsfall, Tipps zum Selbstschutz, Informationen für Kontaktpersonen und weitere Informationen zum Thema Coronavirus:
Landkreis Calw
Robert-Koch-Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundesministerium für Gesundheit
Sozialministerium Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg
Auswärtiges Amt
Unter der Rufnummer 07051 160-160 hat das Landratsamt Calw zudem ein Infotelefon eingerichtet, an das sich Reiserückkehrer und Rat suchende Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Coronavirus wenden können. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr besetzt.
Die Infohotline des Landesgesundheitsamts ist täglich zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555 erreichbar