Stadtnachricht
Nach Sturm Sabine: Forstbehörde rät von Waldbesuchen ab
Das Sturmtief „Sabine“ ist nicht spurlos am Wald im Landkreis Calw vorübergezogen. Das genaue Schadensausmaß wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen, denn viele Wege sind derzeit auf Grund umgeworfener Bäume noch nicht wieder begehbar.
Nach derzeitigem Stand fallen die Schäden aber glücklicherweise wohl geringer aus als befürchtet. Erste Rückmeldungen aus den Forstrevieren zeigen, dass immer wieder einzelne Bäume oder kleinere Baumgruppen umgeworfen oder abgebrochen wurden. Großflächige Sturmwürfe wie 1999 bei Sturm „Lothar“ wurden bisher nicht festgestellt.
Die Wege werden nun nach und nach durch die Waldarbeiter sowie durch die Waldbesitzenden freigesägt. Von Waldbesuchen in den nächsten Tagen rät die Abteilung Forstbetrieb und Jagd im Landratsamt Calw als untere Forstbehörde für den Kreis Calw jedoch ab. Es können immer noch jederzeit Bäume umstürzen oder Äste und Kronenteile herabfallen, welche durch den Sturm abgebrochen wurden und derzeit noch in den Bäumen hängen.
Auf Waldbesitzende, Revierleiter sowie auf die Waldarbeiter kommt in den nächsten Wochen viel Arbeit zu. Einzel- und sogenannten Nestwürfe, also kleinere umgeworfene Baumgruppen, müssen zügig aufgearbeitet und das Holz aus dem Wald gebracht werden. Bleiben sie im Wald, sind sie im Frühling bestes Brutmaterial für die Borkenkäfer, die derzeit nach den vergangenen zwei warmen Sommern noch zahlreich in Bäumen und im Boden überwintern. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Waldbesuchende unbedingt die Absperrungen beachten und die Arbeiten nicht behindern.
Auch wenn es darauf ankommt, das Holz möglichst zügig aufzuarbeiten, ist ein überlegtes und vor allem sicheres Handeln bei der Waldarbeit wichtig. Die Aufarbeitung der geworfenen Bäume ist sehr gefährlich und sollte nie allein durchgeführt werden.
Weil das Holz meist unter Spannung steht oder samt der Wurzel liegt, sollte die Aufarbeitung am besten Profis überlassen werden. Bei der Aufarbeitung von Sturmholz passieren immer wieder teils schwere Unfälle. Bei Fragen zur Aufarbeitung und Aushaltung der Sturmhölzer können sich die Privatwaldbesitzenden jederzeit an die Revierleitenden der unteren Forstbehörde wenden.