Stadtnachricht

Informationen zur Oberbürgermeister-Wahl am 29. September


Wahltag: 29. September 2019

Der Oberbürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. 
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. 

Neuwahl: 13. Oktober 2019

Findet statt, wenn im ersten Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen entfällt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. 

Gemeindewahlausschuss hat Bewerber zugelassen

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner 1. Öffentlichen Sitzung am 3. September die Bewerber zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Calw am 29. September, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen, zugelassen:

1. Speitelsbach, Samuel 
2. Hirsch, Anabel 
3. Kunzmann, Gerd 
4. Kling, Florian 


Öffentliche Bewerbervorstellungen

Die erste öffentliche Bewerbervorstellung findet am Mittwoch, 18. September, in der Gemeindehalle Stammheim und die zweite am Freitag, 20. September, in der Aula Calw statt. Beginn der öffentlichen Vorstellungen ist jeweils um 19.00 Uhr, Einlass bereits ab 18.30 Uhr.

Zu beiden Veranstaltungen wird ein Bustransfer eingerichtet. Den Fahrplan finden Sie hier.

Bewerbervorstellung in Heumaden

Der Bezirksbeirat Heumaden organisiert ebenfalls mit Unterstützung der Verwaltung eine Bewerbervorstellung in der Alten Turnhalle. Diese findet am Freitag, 13. September, um 19 Uhr statt. 

Wahlberechtigung

Es kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die zum Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht haben, seit mind. 3 Monaten mit Hauptwohnung in Calw oder seinen Ortschaften wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese Personen sind automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Personen, die erst nach dem 29.06.19 nach Calw hinzugezogen sind, allerdings schon mal innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: 29.09.16) in Calw gewohnt haben, sind mit ihrer Rückkehr auch wahlberechtigt. Sie müssen jedoch bis zum 08.09.19 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie am Wahltag wählen möchten. Anträge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Personen, die zwischen dem 30.06. und 13.07.2019 zugezogen sind oder das 16. Lebensjahr erreichen, sind für eine eventuell stattfindende Neuwahl am 13.10.19 wahlberechtigt. 

Fristen

Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 08.09.19. 

Vom 09.09. bis zum 13.09.19, 11:30 Uhr, kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden sowie zeitgleich ggf. schriftlich oder zur Niederschrift Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt werden, sofern der Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält.

Erst für die Neuwahl Wahlberechtigte können ebenso Einsicht nehmen und Berichtigungsanträge stellen, jedoch bekommen sie eine Wahlbenachrichtigung erst im Falle einer Neuwahl zugesendet.

Zieht jemand in der Gesamtgemeinde um, so bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis dennoch dem bisherigen Wahlbezirk (=Wahllokal) zugeteilt. Er erhält keine neue Wahlbenachrichtigung, kann jedoch alternativ regulär einen Wahlschein beantragen und mit diesem entweder durch Briefwahl wählen oder durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal wählen gehen.

Briefwahl

Anträge auf Briefwahl (= Wahlschein) können regulär bis zum 27.09.19, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingehen. 

Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann entweder schriftlich ausgefüllt und zurückgeschickt werden, oder, durch Einscannen des QR-Codes rechts oben, der Wahlschein online beantragt werden. Zur Online-Beantragung führt ebenfalls der Link auf der Webseite der Stadt Calw :

www.calw.de/wahlen2019/Briefwahl-online-beantragen

Der Wahlschein kann für die Erst- und auch bereits für eine etwaige Neuwahl beantragt werden. Wird der Wahlschein nur für die Erstwahl beantragt, so bekommt der Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung mit den Briefwahlunterlagen wieder zurückgeschickt um im Falle einer Neuwahl entweder persönlich im Wahllokal wählen zu gehen oder nochmals einen Wahlschein zu beantragen. 

Briefwahlunterlagen werden ab ca. 09.09.19 versandt oder können direkt bei der Stadtverwaltung abgeholt werden. 

Achtung: 

Wer Briefwahl für eine andere Person beantragt oder die Briefwahlunterlagen einer anderen Person abholen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht!
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