Stadtnachricht
Informationen zur Europa- und den Kommunalwahlen 2019
STIMMZETTEL FÜR DIE KOMMUNALWAHLEN
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden bis spätestens 25. Mai allen Wahlberechtigten zugesandt. Sie können dann die umfangreichen Stimmzettel in aller Ruhe zu Hause ausfüllen. Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel am 26. Mai in das für Sie zuständige Wahllokal mit. Sie erhalten dort auch neue Stimmzettel, wenn Sie das wünschen. Die dazugehörigen Stimmzettelumschläge bekommen Sie im Wahllokal ausgehändigt. Diese dürfen nicht zusammen mit den Stimmzetteln nach Hause geschickt werden. Stimmzettel erhalten übrigens auch Wahlberechtigte übersandt, die Briefwahl beantragt haben. Der Aufwand, die Unterlagen auszusortieren, wäre zu groß.
STIMMZETTEL FÜR DIE EUROPAWAHL
Die Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie erst am Sonntag, 26. Mai 2019, im Wahllokal ausgehändigt. Anders als bei den Kommunalwahlen erhalten Sie für die Stimmzettel der Europawahl im Wahllokal keinen Wahlumschlag. Nach der Stimmabgabe ist daher der Stimmzettel so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht gesehen werden kann und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
WAHLBENACHRICHTIGUNGEN (MIT INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE WÄHLER)
Alle Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Darauf ist die Wahlzeit, der Wahlbezirk, die Wähler-Nr. und der Wahlraum mit dem Zusatz der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Wähler/innen zu entnehmen. Wähler/Innen die in „ihrem“ Wahllokal nicht wählen können, haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und dann entweder per Brief oder mit dem Wahlschein in einem anderen barrierefreien Wahllokal im Stadtgebiet zu wählen.
BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Wahlberechtigte, die am 26. Mai nicht das Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Der Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich (Wahlbenachrichtigung und Personalausweis bitte mitbringen!) im Rathaus Calw, Marktplatz 9, im Wahlbüro bei Frau Mann oder bei den Ortsverwaltungen und Verwaltungsstellen gestellt werden. Des Weiteren befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Wahlscheinantrag (Briefwahl), den Sie an uns zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zurückschicken können. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die Briefwahlunterlagen dürfen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Europawahlrecht sieht dabei vor, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Bitte schicken Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zurück.
Ein telefonischer Briefwahlantrag kann nicht entgegengenommen werden. Jedoch ist eine elektronische Beantragung möglich. Sie finden den Link zum Onlineantrag unter www.calw.de/wahlen2019.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 24. Mai, beantragt werden. Die Stadtverwaltung Calw, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 9 sowie die Ortsverwaltungen haben am Freitag, den 24. Mai, bis 18 Uhr geöffnet. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, den 25. Mai, von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, den 26. Mai, von 8 bis 15 Uhr beim Einwohnermeldeamt, Marktplatz 9, beantragt werden.
In dringenden Fällen bzgl. der Beantragung von Briefwahlunterlagen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Wahlbüro unter 07051 167-271.
INFORMATIONEN FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE
Blinde und Sehbehinderte können kostenlos für die Europawahl eine Wahlschablone anfordern, damit sie ohne fremde Hilfe ihre Stimmen abgeben können. Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Blinden-und Sehbehindertenverbände unter der Telefonnummer 0761 36122. Für die Kommunalwahlen können Blinde und Sehbehinderte eine Hilfsperson ihres Vertrauens zum Ausfüllen der Stimmzettel sowohl bei der Brief- als auch bei der Urnenwahl heranziehen.
Hinweis: Bitte die Stimmzettel für die Kreistagswahl genau prüfen
Zurzeit erhalten die Wahlberechtigten im Landkreis Calw von den Städten und Gemeinden die Stimmzettel für die Kommunalwahl. Wie kürzlich bekannt wurde, kam es leider bei der maschinellen Sortierung der Wahlunterlagen für die Kreistagswahl im beauftragten Druckereibetrieb in Einzelfällen zu Unstimmigkeiten, in deren Folge einzelne Stimmzettelsätze unvollständig sein können. Die Kreiswahlleitung bittet daher alle Wahlberechtigten, die ihnen zugegangenen Unterlagen unbedingt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Den Stimmzettelsätzen ist ein Merkblatt beigefügt, dem entnommen werden kann, welche Stimmzettel vorhanden sein müssen.
ANSPRECHPARTNERINNEN FÜR DIE WAHLEN BEI DER STADT CALW
- Lisa Mann, Ansprechpartnerin für die Briefwahl, Telefon: 07051 167-271
- Ludmilla Merkle, Telefon: 07051 167-203
- Silke Radulescu, Telefon: 07051 167-202
- Marion Buck, Telefon: 07051 167-200
Hinweis:
Aufgrund der Auszählung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung einschließlich der Stadtinformation, den Ortsverwaltungen und Verwaltungsstellen am Montag, den 27. Mai, für den „normalen“ Dienstbetrieb geschlossen.
Wir wird gewählt?
KOMMUNALWAHLENDem Wähler stehen so viele Stimmen zur Verfügung, wie Sitze im Calwer Gemeinderat oder dem jeweiligen Ortschaftsrat zu vergeben sind. Bei den Kreistagswahlen sind es für den Wahlkreis I Calw sieben Stimmen.
- KUMULIEREN (Anhäufen): Der Wähler muss nicht jedem Bewerber gleich viele Stimmen geben. Er kann Kandidaten, die er besonders gerne im Gremium sehen möchte, bis zu drei Stimmen geben. Dabei muss der Wähler allerdings darauf achten, dass er nicht mehr Stimmen vergibt, als er insgesamt hat. Ansonsten wäre die Stimmabgabe ungültig.
Achtung: Kumulieren ist bei der Ortschaftsratswahl in Hirsau aufgrund der dortigen Mehrheitswahl nicht möglich. - PANASCHIEREN (Mischen): Der Wähler ist nicht auf die Kandidaten eines Stimmzettels bzw. einer Liste beschränkt. Er kann auch Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen auf seinen Stimmzettel übernehmen (panaschieren). Allerdings gilt auch hier: Es dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Bewerber zu wählen sind. Bei der Ortschaftsratswahl in Altburg ist darauf zu achten, dass die Bewerber nur innerhalb der einzelnen Wohnbezirke auf andere Stimmzettel übernommen werden dürfen.
- UNECHTE TEILORTSWAHL bei den Ortschaftsratswahlen in Altburg und Hirsau: Hier dürfen in den einzelnen Wohnbezirken nicht mehr Bewerbern Stimmen gegeben werden, als Vertreter zu wählen sind.
- MEHRHEITSWAHL bei der Ortschaftsratswahl in Hirsau: Hier kann der Wähler einem Bewerber oder einer anderen wählbaren Person jeweils nur eine Stimme geben (Kumulieren nicht möglich).
EUROPAWAHL
Sie haben nur eine Stimme, die Sie einer der Parteien oder Wahllisten auf dem Stimmzettel zur Europawahl geben können. Sie können den gefalteten Stimmzettel dann ohne Umschlag in die vorgesehene Wahlurne werfen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahlen auf der Seite 12 im amtlichen Teil des Calw Journals vom 17. Mai (Ausgabe 20)!