Stadtnachricht

Vereinsförderung mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit


Für Calwer Vereine, die für dieses Jahr Vereinsförderung beantragen möchten, ist der 30. Juni Stichtag. Die Anträge, die bei der Stadtverwaltung Calw einzureichen sind, gibt es auf der Homepage der Stadt Calw unter www.calw.de/Vereinsförderrichtlinien oder können bei Heidrun Öffinger unter Telefon 07051 167361 angefordert werden. 

Foto: psdesign1(at)fotolia.deDie Bearbeitung der Anträge ist nur möglich, wenn diese sorgfältig ausgefüllt und mit den notwendigen Nachweisen eingereicht worden sind. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung stehen in den Vereinsförderrichtlinien. Was wird gefördert? Förderfähig sind Sport-, Musik-, Kultur- und Umweltvereine als auch sonstige Vereine.

Schwerpunkt der städtischen Förderung ist die regelmäßige Kinder- und Jugendarbeit. So erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Betrag von jährlich 45 Euro. Darüber hinaus erhält der Verein für ausgebildete, lizenzierte und regelmäßig eingesetzte Übungsleiter im Bereich der Kinder und Jugendbetreuung einen Pauschalbetrag pro Jahr und Person in Höhe von 400 Euro.

Überlassung von Hallen und Übungsräumen 

Vereine können für den Übungs- und Trainingsbetrieb die städtischen Turn- und Sporthallen nutzen, wenn der Schulsport diese nicht benötigt. Die Belegungspläne erstellt die Stadt Calw. Für die Nutzung wird ein Entgelt von 5 Euro/Stunde verlangt. Maß und Umfang der Benutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Benutzungsordnung. 

Gibt es auch Investitionszuschüsse?

Errichtet ein Verein eine Sportanlage, so überlässt die Stadt Calw den in ihrem Eigentum stehenden Grund und Boden durch einen Pachtvertrag an den betreffenden Verein, sofern andere städtische Interessen nicht entgegenstehen und die notwendigen Grundstücke seitens der Stadt auch erworben werden können. Die zur Erschließung von Sportgelände anfallenden Erschließungskosten werden von der Stadt, soweit wirtschaftlich vertretbar und haushaltstechnisch darstellbar, übernommen; ein Rechtsanspruch besteht nicht und wird im Einzelfall entschieden.

Für den Neu-, Um- und Ausbau sowie die grundlegende Instandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen und der für den Sportbetrieb erforderlichen sanitären Einrichtungen (Umkleide-, Duschräume usw.) kann die Stadt Calw einen Zuschuss gewähren. Der Zuschuss beträgt bis zu maximal 15 Prozent der zuschussfähigen Baukosten, und wird jeweils im Einzelfall durch den Gemeinderat festgesetzt. 

Kontakt

Stadtverwaltung Calw
Heidrun Öffinger
Telefon 07051 167361 
www.calw.de/Vereinsförderrichtlinien

Foto: psdesign1(at)fotolia.de
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