Natur
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Link: Umwelt-online
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Was sind Eingriffe?
Eingriffe im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Eingriffe sind zum Beispiel jegliche Form von Bodenversiegelungen, der Verlust von Gehölzen, Bodenabbaumaßnahmen oder die Veränderung der Landschaft durch Zerschneidung durch Straßen oder Errichtung von Gebäuden. Durch Eingriffe werden zum Beispiel Lebensräume von Pflanzen und Tieren oder die natürlichen Funktionen des Bodens wie zum Beispiel als Standort für die Pflanzen zerstört.
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßenbauvorhaben und Grabenverrohrungen sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder optimalere Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationsflächenkataster erfasst und vor Ort kontrolliert.
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßenbauvorhaben und Grabenverrohrungen sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder optimalere Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationsflächenkataster erfasst und vor Ort kontrolliert.
Eingriffsregelung und Landschaftsplanung
Eingriffsregelung und Landschaftsplanung sind wesentliche Instrumente zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Durch die Ausweisung von Schutzgebieten kann nur ein kleiner Teil von Natur und Landschaft geschützt werden.
Schutzgebietskategorien
Zur Erhaltung und Sicherung der Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur werden Schutzgebiete verschiedener Kategorien ausgewiesen. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
Link: Schutzgebietskategorien
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Schutzgebiete auf Calwer Gemarkung
Als großräumige Natur- und Landschaftsschutzgebiete befinden sich auf Calwer Gemarkung:
Sämtliche Informationen über die Schutzgebiete können auf der Internetseite des Daten- und Kartendienstes der LUBW abgerufen werden.
Sämtliche Informationen über die Schutzgebiete können auf der Internetseite des Daten- und Kartendienstes der LUBW abgerufen werden.
Weitere Informationen:
- Natur in der Stadt (Naturerlebnisführer)
Ihr Ansprechpartner
Herr
Markus Mosdzien
Markus Mosdzien
Telefon:
E-Mail:
Raum S 105