Flächennutzungsplan (FNP) - Für die Zukunft planen
Warum ein Flächennutzungsplan?
Ein FNP ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Siedlungsprozesse lassen sich durch ihn langfristig steuern. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen dazu, im Rahmen der Bauleitplanung eine "nachhaltige städtebauliche Entwicklung" zu gewährleisten und integriert den Umweltschutz im Sinne einer vorsorgenden Stadtentwicklungspolitik.
Bei dem Begriff "nachhaltige Entwicklung" handelt es sich um eine Gerechtigkeitsnorm. Das heißt, die Planung soll sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogen sein und soll den Bedürfnissen der jetzigen Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Vorbereitende Bauleitplanung
Der FNP stellt für ein Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung dar. Die Art der Bodennutzung ergibt sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Der FNP ist das Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem sie ihre flächenbezogenen Planungen koordiniert, ihre wichtigsten Standortentscheidungen darstellt und gleichzeitig die Bürger, die Träger öffentlicher Belange und die Wirtschaftsunternehmen in ihr räumliches Gesamtkonzept einbindet. Als vorbereitender Plan erzeugt der FNP im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
Bei der Erarbeitung muss die Gemeinde drei Grundvoraussetzungen beachten:
Der Flächennutzungsplan muss die Ziele der übergeordneten Landesplanung berücksichtigen. Die mit dem Flächennutzungsplan verfolgte städtebauliche Entwicklung muss sich an der entwicklungsplanerischen Konzeption der Gemeinde orientieren (Zielkonzept und Entwicklungskonzept). Der Flächennutzungsplan ist beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde, das heißt, in der Regel auf eine Prognose – und hat damit einen Planungshorizont von zehn bis fünfzehn Jahren.
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Calw und Oberreichenbach. Er trifft Aussagen über die bestehenden sowie über die beabsichtigten zukünftigen Bodennutzungen (Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie über Straßen-, Bahn- und sonstige Flächen).
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Zur Aufstellung des FNP haben die Stadt Calw und die Gemeinde Oberreichenbach eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Der FNP ist seit dem 21.02.2003 rechtswirksam und wird während des Planungshorizonts fortlaufend geändert und somit aktuellen Entwicklungen angepasst. Informationen über die rechtswirksamen Änderungen können bei den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes erfragt werden.
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Calw - Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 den Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Teilbereiche Wohnen und Gewerbe gefasst. Die Erarbeitung des 'Teilflächennutzungsplans Wohnen und Gewerbe 2035' soll im Laufe der nächsten Jahre erfolgen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Zur Ansicht
Änderungen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier.