Wärmegesetze
Bund und Land Baden-Württemberg haben zur Verbesserung des Klimaschutzes jeweils ein Wärmegesetz erlassen. Das Bundeswärmegesetz, genannt Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), enthält eine Regelung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung aller Neubauvorhaben (Wohn- und Nichtwohngebäuden).
Das Wärmegesetz des Landes, genannt Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, wenn im Einzelfall die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Das Wärmegesetz des Landes, genannt Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, wenn im Einzelfall die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Merkblätter und Hinweise
Sämtliche Formulare für die Nachweisführung nach dem EEWärmeG und dem EWärmeG stehen Ihnen auf der Homepage der Stadt Calw zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Herr
Markus Linkenheil
Markus Linkenheil
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E-Mail:
Raum S 002