Grundbuch
Das Grundbuchamt Calw wurde durch die Neuordnung des Grundbuchwesens aufgehoben. Die Zuständigkeit liegt nun beim Amtsgericht Böblingen | Grundbuchamt.
Grundbucheinsichtsstelle
Die Große Kreisstadt Calw hat für Personen die im Stadtgebiet leben und / oder Eigentum an einer Immobilie in Calw haben eine Grundbucheinsichtsstelle gem. § 35a Abs. 1 LFGG eingerichtet. Die Grundbucheinsichtsstelle ist eine reine Auskunftsstelle. Neben der Möglichkeit zur Einsicht in das elektronisch geführte Grundbuch kann auch die Grundbuchabschrift in unbeglaubigter / beglaubigter Form beantragt werden.
Antrag stellen
Antrag auf Ausdruck aus dem elektronisch geführten Grundbuch (Formular)
Antrag auf Grundbucheinsicht (online über Serviceportal BW)
Hinweis
Soweit diese Leistungen nicht den eigenen Grundbesitz betreffen, muss die antragstellende Person ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bzw. der Erteilung einer Abschrift darlegen.
Dieser Service steht Personen zur Verfügung, die im Stadtgebiet Calw leben und / oder Eigentum an einer Immobilie in Calw haben.
Grundbuchwesen | Dienstleistungen
Ihre Ansprechpartner:
- Jacqueline Jakob, Ratschreiberin
- Helena Österle, stellvertretende Ratschreiberin
- Sigrun Maisenbacher
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen!
- Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zunächst telefonisch oder per E-Mail, um abzuklären, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist bzw. um einen Termin auszumachen.
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Weiterhin nur mit Termin: Ausländerbehörde, Standesamt und Rentenstelle
Weitere wichtige Informationen zur Öffnung finden Sie hier.
Weitere wichtige Informationen unter www.calw.de/coronaoeffnungszeiten!