Geschwindigkeitsmessungen

Die Straßenverkehrsordnung legt die allgemeinen Verkehrsregeln fest.

§ 3 Geschwindigkeit der Straßenverkehrsordnung:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]

Rasen lohnt nicht! Der Bußgeldkatalog legt die die Höhe der Bußgelder, die Punkte in Flensburg und ggfs. ein Fahrverbot fest bei nicht Einhalttung der Straßenverkehrsordnung.

Veröffentlichung der Geschwindigkeitsmessungen

Die Stadt Calw veröffentlicht monatlich die anonymisierten Ergebnisse der mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessungen auf der Homepage. Mit den Geschwindigkeitsmessungen wird deutlich, dass sich eine Vielzahl an Autofahrern an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, aber einige wenige Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung bedauerlicherweise überschreiten. Sie riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben von anderen Bürgerinnen und Bürgern und können insbesondere Kinder in große Gefahr bringen.

Die Abteilung Öffentliche Ordnung appelliert daher an alle Autofahrer, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten.

Abteilung Öffentliche Ordnung

Direkt nach oben