Vorsorge- und Nachlassregelung

Nachlassregelung


Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolgerechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich
vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht.

Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der
Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte.

Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht auszuhändigen.

Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Vorsorgeregelung


Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Die Vorsorgeregelung empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen und gilt sowohl für die Regelung
von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können.

Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg, oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen
und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Hinterbliebenen.

Zur finanziellen Absicherung kann auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung
abgeschlossen werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Bestatter.

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