Friedhofsatzung

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt. Er dient der Bestattung verstorbener Menschen. Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt anzumelden. Die Stadt setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen.

Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden.

Die Bestattungsgebühren sind in der Friedhofssatzung festgelegt.

Friedhofsatzung:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Ordnungsvorschriften
  • Bestattungsvorschriften
  • Grabstätten
  • Grabmale und sonstige Grabausstattungen
  • Herrichten und Pflegen der Grabstätte
  • Benutzung der Leichenhalle
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten
  • Bestattungsgebühren
  • Übergangs- und Schlussvorschriften

PDF: Friedhofsatzung

zurück zur Hauptseite:

www.calw.de/Friedhöfe
Direkt nach oben