Schulanmeldung für Flüchtlingskinder
Ziel der Landesregierung Baden-Württembergs ist es, Flüchtlingskinder und -jugendliche nach Ankunft in einer Gemeinschaftsunterkunft schnellstmöglich zu integrieren, hierzu zählt auch der Schulbesuch.
Alle jungen Menschen haben in unserem Land ein Recht auf Bildung. Deshalb ist der Schulbesuch in öffentlichen Schulen kostenfrei, auch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien. Es gibt jedoch nicht nur ein Recht zum Schulbesuch, sondern auch eine Schulpflicht. Schulpflicht bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen müssen. Sechs Monate nachdem die Flüchtlingsfamilien aus dem Ausland zu uns gekommen sind, beginnt für das Kind die Schulpflicht.
Der erste Schritt zur Integration in unserem Land ist die Sprache. Aus diesem Grund ist es der Landesregierung sehr wichtig, dass die Kinder rasch die deutsche Sprache erlernen. Es wurden deshalb an vielen Schulen spezielle Klassen für junge Flüchtlinge eingerichtet. In diesen Klassen lernen Kinder und Jugendliche Deutsch. Anschließend können sie am regulären Unterricht teilnehmen, um einen Schulabschluss zu machen.
Es wird empfohlen, dass Kind, die jünger als sechs Jahre alt sind, den Kindergarten besuchen. Hier kann das Kind die Sprache lernen und Freundschaften mit anderen Kindern schließen. Außerdem bereitet der Kindergarten auf den späteren Schulbesuch vor.
Den Ablauf der Schulanmeldung können Sie der untenstehenden Grafik entnehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit das pdf-Dokument hier herunterzuladen.

Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Fragen und Antworten zur Integration von jungen Flüchtlingen in baden-württembergischen Schulen können Sie unter folgendem Link des Kulturministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg entnehmen.
Alle jungen Menschen haben in unserem Land ein Recht auf Bildung. Deshalb ist der Schulbesuch in öffentlichen Schulen kostenfrei, auch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien. Es gibt jedoch nicht nur ein Recht zum Schulbesuch, sondern auch eine Schulpflicht. Schulpflicht bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen müssen. Sechs Monate nachdem die Flüchtlingsfamilien aus dem Ausland zu uns gekommen sind, beginnt für das Kind die Schulpflicht.
Der erste Schritt zur Integration in unserem Land ist die Sprache. Aus diesem Grund ist es der Landesregierung sehr wichtig, dass die Kinder rasch die deutsche Sprache erlernen. Es wurden deshalb an vielen Schulen spezielle Klassen für junge Flüchtlinge eingerichtet. In diesen Klassen lernen Kinder und Jugendliche Deutsch. Anschließend können sie am regulären Unterricht teilnehmen, um einen Schulabschluss zu machen.
Es wird empfohlen, dass Kind, die jünger als sechs Jahre alt sind, den Kindergarten besuchen. Hier kann das Kind die Sprache lernen und Freundschaften mit anderen Kindern schließen. Außerdem bereitet der Kindergarten auf den späteren Schulbesuch vor.
Den Ablauf der Schulanmeldung können Sie der untenstehenden Grafik entnehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit das pdf-Dokument hier herunterzuladen.
Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Fragen und Antworten zur Integration von jungen Flüchtlingen in baden-württembergischen Schulen können Sie unter folgendem Link des Kulturministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg entnehmen.