Wiederholung von Notbekanntmachungen

Hiermit werden die Notbekanntmachungen, dem Gesetzeswortlaut folgend, unter Beachtung der in der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Calw vom 01.04.2020 vorgeschriebenen Form, wiederholt.

Sie sind nachfolgend aufgelistet:

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