Bauaktenauskunft
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Bauaktenauskunft
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Falls Sie bei genehmigten oder schon bestehenden Bauten Einsicht in die Bauakten nehmen möchten, müssen Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen entweder Eigentümer des betreffenden Grundstücks sein oder eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorweisen.
Bitte nehmen Sie vorab per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen mitteilen können, ob und welche Bauakten vorliegen. Daraufhin können wir gerne einen Termin bei uns im Bauordnungsamt (Salzgasse 8, Zimmer 003) zu den aktuellen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr) vereinbaren, bei dem die entsprechenden Akten dann bereitliegen und eingesehen werden können.
Für die Bauaktenauskunft bzw. -einsichtnahme wird gemäß der gültigen Gebühren-satzung der Stadt Calw eine Gebühr zwischen 2,50 Euro und 100,00 Euro erhoben, die sich nach dem beanspruchten Zeitaufwand berechnet.
Sofern die Bauakten in Papierform vorhanden sind, können Sie kostenpflichtig Kopien (auch Farbkopien) bis zum Format DIN A3 erhalten, die Sie bitte direkt bei der Stadtkasse (im Nebengebäude) bezahlen. Eine Herausgabe der Bauakten ist nicht möglich.
Ihr Ansprechpartner
Frau
Helga Gackenheimer
Helga Gackenheimer
Telefon:
E-Mail:
Raum S 003