Schöffenwahl 2023
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028
- Bürgerinnen und Bürger als Schöffen und Jugendschöffen gesucht.
Am 31. Dezember 2023 endet die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schöffen und Jugendschöffen. Die Stadt Calw hat die Aufgabe dem Amtsgericht Calw bzw. dem Landratsamt Calw, Personen vorzuschlagen, die bereit sind, das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen zu übernehmen.
In die Vorschlagsliste werden Calwer Bürgerinnen und Bürger aufgenommen, die den verschiedensten Bereichen entstammen sollen, um ein reales Abbild der Gesellschaft darzustellen.
Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, die durch den Jugendhilfeausschuss im Landkreis Calw gewählt werden, sind speziell Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.
Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines „gesunden Menschenverstandes“ rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können, eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die über Jahre bereits dieses Amt ausführten, als „wichtige und hochinteressante Erfahrung“ beschrieben.
Zu den Rechten eines Schöffen gehört es unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an jährlich mindestens 12 Sitzungen. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Sie sind zugleich davor geschützt, dass ihnen wegen des Ehrenamts gekündigt wird.
Die Bedingungen: deutsche Staatsbürgerschaft, Alter zwischen 25 und 69 Jahren, Wohnsitz in Calw.
Calwer Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme des Amtes eines Schöffen bzw. Jugendschöffen interessiert sind, können sich ab sofort bewerben. Der Bewerbungsvordruck sowie weitere Informationen zur Schöffenwahl/zum Schöffenamt sind als PDF-Datei (s. rechte Sparte) zum Herunterladen verfügbar. Bitte beachten Sie, dass der Bewerbungsvordruck handschriftlich unterschrieben bei der Stadtverwaltung Calw wieder eingereicht werden muss. Eine Übermittlung per e-Mail oder Fax ist nicht zulässig.
Gerne können Sie die Unterlagen auch in Papierform erhalten. Schreiben Sie in diesem Fall eine e-Mail an lmerkle@calw.de oder rufen Sie an unter 07051 167-203.
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
Nützliche Links zum Thema "Schöffen und Schöffenwahl":
https://www.schoeffenwahl.de/
https://schoeffen-bw.de/
Schöffenwahl 2023
Ihr Ansprechpartner:
Ludmilla Merkle